Beate Raudies: Wenn Heinold plötzlich 1,3 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen aus dem Hut zaubert, müssen wir uns fragen, ob sie das Parlament im Dezember absichtlich über das tatsächliche Staatsbudget getäuscht hat oder die Finanzministerin wirklich keine Ahnung vom Ausmaß der eigenen Einnahmen hatte.
Beate Raudies: Die Finanzministerin hat den Umsetzungsaufwand schlichtweg falsch eingeschätzt und es versäumt, ausreichend personelle und organisatorische Vorbereitungen zu treffen.
Beate Raudies: Seit mehr als 25 Jahren werden die Frauenhäuser in SH institutionell über das FAG finanziert. Die Idee der sozialdemokratisch Frauenministerin Gisela Böhrk hat sich nicht nur bewährt, sie ist bundesweit vorbildlich.
Beate Raudies: Jamaika hat den Gemeinden und den Menschen im Land einen unmöglichen Zustand hinterlassen. Vier von fünf Gemeinden in Schleswig-Holstein haben die Straßenausbaubeiträge abgeschafft, in den anderen Gemeinden werden sie noch erhoben.
Beate Raudies: Die von Monika Heinold angekündigten zusätzlichen 110 Mio. Euro für die Krankenhäuser bis 2032 wer- den dringend benötigt. Sie sind dennoch höchstens der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.
Beate Raudies: Im Flächenland Schleswig-Holstein werden auch eine längere Zeit noch viele Menschen auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein.
Beate Raudies: Seit 2014 macht Schleswig-Holstein Inventur. Wir machen Inventur bei unserer Infrastruktur und ermitteln, wie hoch unser Sanierungsbedarf ist. Damit hat die Küstenkoalition angefangen, Jamaika hat es fortgeführt und auch Schwarz-Grün ermittelt die Bedarfe.
Beate Raudies: Wenn die nicht vorhersehbare Kette von Krisen und Herausforderungen, in der wir seit Februar 2020 stecken, eines gezeigt hat, dann, dass ein handlungsfähiger Staat die Voraussetzung ist, um unsere Gesellschaft zusammen zu halten.
Beate Raudies: Die regionalisierte Steuerschätzung zeigt, dass das Land mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen kann. Die Überschüsse ergeben finanzielle Spielräume, um die Menschen in unserem Land spürbar zu entlasten.
Beate Raudies: Unser Einkommensteuerrecht enthält seit 1996 bereits eine Komponente zum Inflationsausgleich, nämlich die regelmäßige Anpassung des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag.
Beate Raudies: Tatsächlich profitiert die Landesregierung ebenso von den teilweise durch die Inflation bedingten Steuermehreinnahmen wie die Bundesregierung. Mit diesen Überschüssen müssen die Bürgerinnen und Bürger jetzt spürbar entlastet werden!