„Das Spielen an Glücksspielautomaten birgt für viele Menschen die große Gefahr einer sich manifestierenden Spielsucht. So weist die Landesstelle für Suchtfragen in Schleswig-Holstein immer wieder auf die Notwendigkeit hin, im Besonderen dem Automatenspiel wegen seiner stark suchterzeugenden Wirkung noch restriktiver zu begegnen“, sagt die Elmshorner Politikerin. Es ist in Zukunft verboten, in Spielhallen Geldautomaten aufzustellen. Den Betreibern von Glücksspielstätten wird untersagt, mit auffälliger Fassadenwerbung oder Hinweisschildern zu werben, um auf den Spielbetrieb aufmerksam zu machen. Auch das Rauchen sowie Alkoholkonsum sind in Spielhallen künftig nicht mehr erlaubt. Weiterhin werden Onlinewettterminals verboten. „Diese Vorgaben dienen die Suchtprävention und stärken den Spielerschutz. Das ist gut so. Politik darf nicht hilflos zusehen, wie Menschen in den Ruin getrieben werden“, so die Landtagsabgeordnete. Die neuen Vorgaben haben außerdem Auswirkungen auf die Innenstädte im Kreis Pinneberg, denn laut Studien sind es auch die Mehrfachstandorte von Spielhallen, die den so genannten Trading-Down-Effect, also Verödung und Leerstand begünstigen. Waren bislang in Schleswig-Holsteins Städten Doppelkonzessionen erlaubt, so sind Mehrfachkonzessionen künftig verboten. Beate Raudies: „Das kann mittelfristig zu einer Reduzierung von Spielhallenstandorten führen, was vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist“
Neue Spielregeln für Spielhallen
Vor kurzem wurde das Spielhallengesetz, das den Betrieb von Spielhallen in Schleswig-Holstein regelt, verändert und die neuen Vorgaben vom Landtag verabschiedet. „Die Neufassung hat das Ziel, den Jugendschutz und die Suchtprävention zu verbessern“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies.
