Kürzlich stimmte der Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags für ein neues Hundegesetz. Neue Vorgaben sollen verhindern, dass bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden.
„Denn das Problem ist nicht der Hund, sondern derjenige, der am anderen Ende der Leine steht. Durch falsche Haltung können Hunde zur Gefahr werden. Deswegen müssen Hundehalter künftig ihre Sachkunde nachweisen, zum Beispiel durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung“, sagt die Elmshorner Landtagsabgeordnete Beate Raudies.
Außerdem werden künftig Behörden Hunde nach ihrem individuellen Verhalten einschätzen und gegebenenfalls einen Wesenstest verlangen. „Im Regelwerk enthalten ist auch ein Verbot, Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität zu züchten“, berichtet Raudies.
Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, wird er entsprechend gekennzeichnet. Er darf in der Öffentlichkeit nicht ohne Leine laufen. Der Halter muss sein Grundstück ausbruchsicher gestalten, damit sein Vierbeiner nicht stiften gehen kann.
Weiterhin gibt es genauere Bestimmungen als bisher, wo Hunde an der Leine zu führen sind. Wenn das Gesetz vom Landtag abgesegnet wird, tritt es Anfang 2016 in Kraft. „Und das wird auch Zeit, denn die Rasselisten sind nicht praxisorientiert. Kein Hund wird als gefährlicher Beißer geboren“, so Raudies.