Gläserne Abgeordnete

Als Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages erhalte ich eine monatliche finanzielle Entschädigung, die ich versteuern muss – derzeit (Stand: 01.07.2021) 8.887 Euro. Die Diäten werden turnusmäßig an die Lohnentwicklung angepasst. Ich erhalte kein Weihnachtsgeld und auch kein Urlaubsgeld. Weitere Absicherungen, Zulagen oder Sitzungsgelder gibt es nicht. Ich übe auch keinen Zweitberuf aus.

Weiterhin erhalte ich 1.978 Euro steuerpflichtigen Zuschuss für die Altersversorgung, die ich komplett in einem Rentenvertrag anlegen muss. Mein Krankenkassenbeitrag beträgt rund 360 Euro im Monat. Ich bin privat versichert und habe Anspruch auf Beihilfe nach dem schleswig-holsteinischen Beihilferecht; mein Eigenanteil an den beihilfefähigen Aufwendungen beträgt 440,00 Euro/Jahr.

Ich bin für die Dauer meiner Mitgliedschaft im Schleswig-Holsteinischen Landtag von meinem Dienstherrn, der Freien und Hansestadt Hamburg, beurlaubt.

Für meine dienstlichen Fahrten im Wahlkreis, zu Veranstaltungen des Landtages und zum Landtag hin und zurück erhalte ich eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,30 Euro/Kilometer bzw. in Höhe der verauslagten ÖPNV-Kosten. Wenn ich am Abend des einen Tages und am Morgen des nächsten Tages einen Termin im Landeshaus habe, kann ich auf die Fahrtkosten verzichten und erhalte dafür kostenfrei eine Übernachtung ohne Frühstück in einem Kieler Hotel. Die Landtagsverwaltung hat mit einigen Hotels Sonderverträge geschlossen.

Der Landtag zahlt mir auch meine Mitarbeiterinnen im Wahlkreisbüro in Elmshorn (38,5 +3 Wochenstunden), maximal 3.374 Euro/Monat. Übersteigende Beträge gehen zu meinen Lasten. Es sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Die Landtagsverwaltung regelt alles Weitere mit meinen Mitarbeiterinnen.

Für den Betrieb meines Wahlkreisbüros (Miete, Internet, Telefon, Büromaterial, Briefmarken usw.) benötige ich im Schnitt 680 Euro im Monat.

Ich führe monatlich rd. 650 Euro an die SPD an Mitgliedsbeitrag und Mandatsträgerabgabe ab. Weiterhin zahle ich den Beitrag für viele Vereine und Initiativen in meinem Wahlkreis und spende regelmäßig für gemeinnützige Zwecke.

Außerdem bin ich seit August 2013 Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Elmshorn. Hierfür erhalte ich eine jährliche Aufwandsentschädigung von 4.500 Euro.

§ 28 (1) AbgG SH
Die Entschädigungen nach § 6 Absatz 1 und 2 und die zusätzliche Entschädigung zur Finanzierung der Altersversorgung nach § 17 Absatz 1 werden während der 19. Wahlperiode jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils im abgelaufenen Jahr gegenüber dem vorangegangenen Jahr eingetreten ist. Maßstab für die Anpassung der Entschädigungen und der zusätzlichen Entschädigung ist die Veränderung des Indexes der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich der Beamtinnen und Beamten) im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Schleswig-Holstein. Die prozentualen Veränderungen der nach Satz 2 ermittelten Einkommensentwicklungen teilt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein bis zum 1. Juni eines Jahres der Präsidentin oder dem Präsidenten mit. Diese oder dieser veröffentlicht die neuen Beträge der Entschädigungen und der zusätzlichen Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt.