„Da hat Herr von Abercron wohl nicht ganz verstanden, was der Landtag beschlossen hat!“. Mit diesen Worten kommentiert die SPD-Landtagskandidatin Beate Raudies die Aussagen des CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Michael von Abercron zur Änderung der Abrechnungsgrundlagen beim Straßenausbau. Abercron hatte erklärt, die neue Rechtslage führe zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen. Dem widerspricht Raudies, die auch Fraktionsvorsitzende in Elmshorn ist, vehement: „Tatsächlich gibt es diese Entscheidungsfreiheit nicht.“ Kommunen, die in ihrer Haushaltsplanung einen Fehlbedarf ausweisen oder den Bau von Straßen über Kredite finanzieren, werden vom Innenminister in die Pflicht genommen, Straßenausbaubeiträge zu erheben. „Falls Elmshorn die Konsolidierungshilfe des Landes – den so genannten Rettungsschirm – in Anspruch nehmen möchte, verpflichtet uns der Richtlinienentwurf zur Ausschöpfung aller Einnahmequellen und nennt dabei ausdrücklich die Beiträge“, so Beate Raudies. „Es ist ein völlig falsches Signal, wenn das Land den Eindruck erweckt, die Kommunen könnten auch noch auf Einnahmen verzichten.“ Auch das System der wiederkehrenden Beiträge lehnt Beate Raudies ab. „Wo bleibt denn die Gerechtigkeit, wenn alle zahlen, aber nur wenige von einer Leistung profitieren?“ fragt Raudies. Diejenigen, die in den letzten Jahren Straßenbaubeiträge gezahlt haben, würden so erneut zur Kasse gebeten. Außerdem bringt dieses Verfahren für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand mit sich – auf diesen Kosten bleiben die Kommunen dann sitzen. Ungeklärt ist auch die Frage, ob die wiederkehrenden Beiträge nicht als Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt werden können. Beate Raudies: „Warum verabschiedet der Landtag ein Gesetz, das sogar von Städteverband und Landkreistag abgelehnt wird? Wir brauchen endlich wieder einen partnerschaftlichen Umgang zwischen Land und Kommunen und keine Entscheidungen nach Gutsherrenart!“
Neuregelegung der Straßenausbaubeiträge
Mehraufwand für die Kommunen sowie Mehrbelastung für Mieter und Eigentümer