Wahlrecht und Demokratie stärken – mehr Teilhabe gewährleisten

Wahlrecht und Demokratie stärken – mehr Teilhabe gewährleisten

So sollen künftig auch Menschen wählen dürfen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen. Ein Wahlrechtsausschluss Einzelner ist danach nur noch möglich, wenn ein Richter dies ausdrücklich verfügt. „Das hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung seit 2013 gefordert“, so Beate Raudies. Außerdem sollen die Muster der Wahlunterlagen in sogenannter Leichter Sprache sowie den wichtigsten Migrantensprachen verfügbar sein. Raudies: „Auch Menschen ohne oder mit nur eingeschränkter Lesefähigkeit wird es auf diese Weise ermöglicht, sich an politischen Auswahlverfahren zu beteiligen und sich schon im Vorfeld von Wahlen damit auseinanderzusetzen.“ Übrigens: Den Kommunen, die durch diese Wahlrechtsänderungen zusätzlichen finanziellen Aufwand haben, erstattet das Land künftig die Kosten.