Neue Spielregeln für politische Diskussionen an Schulen

Politische Bildung an Schulen „ist wichtig und notwendig, um die demokratische Willensbildung auszuprägen und zu stärken. Das ist gerade jetzt sehr wichtig, denn zur nächsten Landtagswahl wird das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies. In diesem Zusammenhang hat Bildungsministerin Britta Ernst im Juli 2016 einen neuen „Erlass zur politischen Bildung in Schulen“ veröffentlicht.

Dieser fasst die Regelungen zum Thema zusammen und vereinfacht den Schulen, die Diskussion mit politischen Akteuren zu suchen. So heißt es unter anderem im Regelwerk: „Politik und politisch kontroverse Diskussionen sind gewollter und gesetzmäßiger Inhalt schulischen Unterrichts.“ Im Hinblick auf die umfassende Vermittlung politischer Bildung soll die Schule offen sein für die Einbeziehung von politischen Mandatsträgerinnen und –trägern aller politischen Ebenen. Die Lehrkraft hat die Verantwortung, für Ausgewogenheit zu sorgen. Raudies: „Ich freue mich immer über Diskussionen mit Schülerinnen und Schülern. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, für eine Partei zu werben, sondern für Demokratie und Beteiligung.“ Schule, so Raudies weiter, soll auf die verantwortungsvolle Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten. Da gehören politische Fragestellungen ebenso selbstverständlich dazu wie der Kontakt zu Politikerinnen und Politikern. Deshalb könne man unterschiedliche Vertreter in den Unterricht einladen, es würde aber auch reichen, im Unterricht auf verschiedene Argumente und Denkrichtungen einzugehen, sagt die Elmshorner Abgeordnete. Podiumsdiskussionen seien auch spannend und böten eine gute Möglichkeit, die verschiedenen Positionen der Parteien kennen zu lernen. Gerade auch innerhalb der sogenannten „heißen Wahlkampfphase“ in den letzten sechs Wochen vor einer Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl soll die Schule offen sein für eine Einbeziehung von Mandatsträgerinnen und –trägern sowie Vertreterinnen und Vertretern politischer Parteien, so der Erlass.  Allerdings ist in diesem Zeitraum in besonderer Weise die notwendige Ausgewogenheit zu gewährleisten. Die Pressearbeit zu diesen Veranstaltungen obliegt dann den Schulen, nicht den Parteivertretern.