Dazu die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies, die feuerwehrpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Die Brandschützer müssen für die Führung ihrer Kameradschaftskassen künftig Einnahmen- und Ausgabenrechnungen erstellen, die von den Mitgliedern dann beschlossen werden. Das halte ich für eine sehr gute, transparente Lösung.“ Durch die enge Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband ist sichergestellt, dass die neue Regelung nicht nur die rechtssichere Führung der sogenannten Kameradschaftskassen ermöglicht, sondern auch den Rückhalt bei den Freiwilligen Feuerwehren im Land hat. Der Gesetzesentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren und wird im Innen- und Rechtsausschuss beraten.
Neue Regeln für die Kameradschaftskassen der Wehren
Neuigkeiten aus dem Landtag zum Thema Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein: Sie sollen künftig als Sondervermögen nach den Vorgaben der Gemeindeordnung geführt werden. Dies ist Bestandteil eines Entwurfs zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung, der dem Landtag von SPD, Grünen und SSW in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband (LFV) vorgelegt wurde.