Konkret geht es darum, dass die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vollzeitbeschäftigt werden sollen. Hauptamtlich arbeiten die Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen und Männern dann, wenn Gemeinden oder Ämter mehr als 15 000 Einwohner haben. Raudies: „Häufig bekommen sie aber keine vollen Stellen, sondern werden mit weniger Stunden beschäftigt – bis hin zu so genannten Ein-Drittel-Stellen.“ Diese Arbeitszeiten, so die Elmshorner Politikerin weiter, reichen häufig nicht aus, um den Gleichstellungsauftrag der Kommunen umzusetzen. „Das geht gar nicht“, betont Raudies. Stattdessen sollen die Kommunen die hauptamtlichen Beauftragten zukünftig grundsätzlich vollzeitig und nur ausnahmsweise teilzeitig anstellen. Teilzeit wäre dann nur noch eine Option, wenn die ordnungsgemäße Erledigung der anfallenden Aufgaben dies zulasse. Weniger als eine halbe Stelle wäre aber ausgeschlossen. Beate Raudies: „Wir brauchen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, denn die Gleichstellung vor Ort ist noch nicht erreicht. Wir wollen und dürfen nicht zulassen, dass die Gleichstellungsbeauftragten zu einer Art „nice-to-have“-Stelle reduziert werden!“
Gleichstellungsbeauftragte sind mehr wert als bloß „nice to have“!
Das Sozialministerium will durch Änderungen in der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung Gesetzeslücken schließen und ungenaue Begrifflichkeiten klären, um die Gleichstellungsbeauftragten im Land zu stärken. „Und das ist notwendig – auch und gerade heute noch. Bis zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist es noch ein langer Weg“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies.
