Künftig sind bei einem grenzüberschreitenden Schulbesuch keinerlei Ausnahmegenehmigungen mehr notwendig. Auch die Wohn- und Meldeadressen sind beim Schulbesuch nicht mehr maßgeblich. Schulwechsel sind regelhaft in die Jahrgangsstufen fünf oder elf möglich, in Ausnahmefällen auch in andere Jahrgangsstufen.
Zuvor hatten das Kabinett in Schleswig-Holstein und der Hamburger Senat den Entwurf der Bildungsressortchefs gebilligt. Nach der Unterzeichnung gilt das Abkommen ab 2017 auf unbestimmte Zeit und kann frühestens zum Jahresende 2019 gekündigt werden. Das alte Gastschulabkommen von 2010 soll noch bis zum Jahresende 2016 gelten.
Raudies: „Die modernen und freizügigen Regelungen des neuen Abkommens bringen gerade für Eltern und Kindern beiderseits der Landesgrenzen erhebliche Erleichterungen bei der Wahl der weiterführenden Schule mit sich. Und das wird höchste Zeit“, so Raudies, die zur Verdeutlichung ein paar Zahlen vorstellt: Im Schuljahr 2015/16 besuchten offiziell 1485 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein allgemeinbildenden Schulen in Hamburg, umgekehrt waren es 301, 758 schleswig-holsteinische junge Menschen mehr als umgekehrt besuchen berufliche Schule in Hamburg (1 322/564). 1 174 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein mehr als umgekehrt besuchten allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Hamburg (1 285/111).