Damit Unsicherheiten schnell geklärt werden können, weist die Finanzexpertin auf den Alterseinkünfte-Rechner des Finanzministeriums hin. Zu finden ist der Online-Rechner unter www.schleswig-holstein.de/fm. Hier können Interessenten mit wenigen Klicks ihre persönliche Situation überprüfen. Im Vordergrund stehen die persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen sowie der Abzug von Pauschbeträgen und Aufwendungen. Erläuterungen und Hinweise unterstützen beim Ausfüllen des Eingabeformulars. Wer ist nun steuerpflichtig? „Ausgenommen sind Männer und Frauen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nicht mehr als 8472 Euro“, so Raudies. Hintergrund ist, dass 2005 die Besteuerung von Renten und anderen Alterseinkünften neu geregelt wurde. Ein höherer Anteil der Renten ist steuerpflichtig. Im Gegenzug steigt die steuerliche Abziehbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen während des Berufslebens.
Alterseinkünfterechner hilft Rentnern
Wieviel Steuern muss ich als Rentnerin oder Rentner eigentlich bezahlen? „Diese Frage wird mir von älteren Bürgerinnen und Bürgern oft gestellt. Viele wissen nicht, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht. Aufgrund einer Gesetzesänderung aus 2005 sind immer mehr Rentnerinnen und Rentner betroffen“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies.
