Der Bedarf nach Unterstützung der Schulen durch Sozialarbeit wächst. Das Land übernimmt die in der Vergangenheit vom Bund geleisteten Zahlungen. Mit dem neuen Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) stellt das Land künftig insgesamt 13,2 Mio. € pro Jahr für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Der Betrag, der auf die einzelnen Kreise entfällt, richtet sich nach dem Anteil an den Ausgleichsleistungen des Bundes auf dem Stand des vorletzten Jahres. Das Land hat jetzt den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt, welchen Betrag sie im Jahr 2015 für diesen Zweck vom Land erwarten dürfen. Das bedeutet für den Kreis Pinneberg eine Summe von mehr als 1,1 Millionen €. Die erste Hälfte dieser Summe ist Mitte April, die zweite Hälfte Mitte Oktober fällig. Beate Raudies: „Der Bund zieht sich zurück, aber die Landesregierung springt in die Lücke.“ Das Geld erhält der Kreis zweckgebunden. Um eine frühzeitige Prävention und Intervention zu ermöglichen, sollen diese Mittel nach der geltenden Richtlinie vorrangig an den Grundschulen eingesetzt werden. Die vom Land bereitgestellten Mittel sind natürlich nicht die Obergrenze für die Bezuschussung der Schulsozialarbeit. Schulträger und Kreise sind aufgefordert, auch weiterhin eigene Anstrengungen zu unternehmen, um bedarfsgerecht an allen Schularten Schulsozialarbeit umzusetzen.
Mehr als eine Million Euro für die Schulsozialarbeit im Kreis Pinneberg
Das Land stärkt die Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein durch höhere Mittelzuweisungen. Davon profitiert auch der Kreis Pinneberg.
