Keine Abschiebung von Asylsuchenden in Ausbildung!

Darauf haben viele junge Flüchtlinge, die in ihrer neuen Heimat in Schleswig-Holstein eine Lehre begonnen haben, gehofft – und jetzt ist es soweit: „Sie bekommen bei uns im Land ein Bleiberecht. Darüber wurden bereits die Arbeitsagenturen informiert“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies. Zugewanderte Azubis, die bei uns arbeiten und lernen wollen und ihre Ausbildungsbetriebe bekommen nun Rechtssicherheit.

Beate Raudies betont, dass sich diese Verlässlichkeit nicht auf das erste Ausbildungsjahr beschränkt. „Für weitere Lehrjahre wird eine so genannte Ermessensduldung gewährt. Es macht ja Sinn, wenn alle Flüchtlinge, die hier eine Ausbildung beginnen, diese auch beenden können. Außerdem haben dann Ausbildungsbetriebe schon Geld in ihre Schützlinge investiert. Erworbenes Wissen – aber auch Investitionen in diese Menschen dürfen nicht verloren gehen!“ Mit der Erteilung und Verlängerung von Duldungen für die Dauer einer Berufsausbildung komme die Landesregierung ebenfalls einer Forderung aus der Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit bei Berufsausbildungsverhältnissen mit Asylsuchenden und Geduldeten nach. „Kein Betrieb will Lehrlinge einstellen, die während der Ausbildung abgeschoben werden können – und kein Asylsuchender will seinen hart erkämpften Ausbildungsplatz aus dem gleichen Grund aufgeben müssen“, so Raudies.