Der Landtag hat in seiner Dezembersitzung einstimmig die Neufassung des Brandschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Im Vorfeld dieses Beschlusses hatten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt, mit dem eine rechtlich eindeutige Zuordnung der bisher nicht klar geregelten Kameradschaftskassen in das Gemeindehaushaltsrecht erreicht werden sollte. Hintergrund: Die Freiwilligen Feuerwehren haben als unselbstständige Einrichtungen der Gemeinde keine eigene Rechtspersönlichkeit. Deshalb sind derzeit die Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister für alle finanziellen Verpflichtungen und Obliegenheiten aus der Führung von Kameradschaftskassen verantwortlich; die Feuerwehren selbst haben keine eigene Finanzhoheit. Daher besteht dringender rechtlicher Handlungsbedarf – das sieht auch der Landesfeuerwehrverband so. Dazu Beate Raudies: „Wir haben die Regelung auf ausdrücklichen Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein in das Verfahren zur Änderung des Brandschutzgesetzes aufgenommen. Bei unserem Änderungsantrag sind wir davon ausgegangen, dass es für die von uns vorgeschlagene Lösung einen breiten Konsens im Landesfeuerwehrverband und mit dem kommunalen Spitzenverbänden gab. Das war augenscheinlich nicht der Fall. Deswegen war es konsequent, unseren Antrag zurückzuziehen – er steht somit nicht mehr zur Debatte.“ Vielmehr haben die Regierungsfraktionen ihre Bereitschaft erklärt, jede andere vom Landesfeuerwehrverband mit seinen Mitgliedsorganisationen geeinte Lösung zu übernehmen. Jetzt sind also die Feuerwehren am Zug
Kameradschaftskassen: Änderungsantrag zurückgezogen
Zu der heutigen (07.01.2015) Berichterstattung im Pinneberger Tageblatt: „Wehren sollen Konten offenlegen“ erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies:
