Auf freiwilliger Basis und nach Entscheidung der Gemeindevertretung können künftig Kinderabteilungen für Jungen und Mädchen ab einem Alter von sechs Jahren geschaffen werden. Nach wie vor ist es möglich, mit 16 Jahren in die Einsatzabteilung zu wechseln. Wer allerdings bei Bränden und Unglücksfällen eingesetzt wird, muss volljährig sein. Außerdem erhalten Freiwillige Feuerwehren die Möglichkeit – ebenfalls auf freiwilliger Basis und nach Entscheidung der Gemeindevertretung – eine Verwaltungsabteilung einzurichten. Damit soll vor allen Dingen jenen Menschen die Chance zum Ehrenamt bei der Feuerwehr gegeben werden, die nicht voll einsatzfähig sind, also zum Beispiel ältere oder behinderte Personen. Sowohl für diese Ehrenamtler als auch für Wehrführer und deren Stellvertreter wird die Altersgrenze für den aktiven Dienst von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben. „Dies wird vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung als ein Schritt in die richtige Richtung gewertet, da auch Inklusionsziele aktiv eingebracht werden“, so Raudies. Wichtiger Bestandteil der Novelle: „Auch in Zukunft soll den Feuerwehren nicht die kostenfreie Erledigung von rettungsdienstlichen Aufgaben aufgebürdet werden. Damit finden Ergebnisse aktueller Rechtsprechung ebenfalls Berücksichtigung im neuen Brandschutzgesetz“, sagt die Elmshornerin. Die Novelle gibt die Rahmenbedingungen für moderne, zukunftsorientierte Freiwillige Feuerwehren vor. „Trotzdem dürfen Kommunen und Verbände nicht nachlassen, um Nachwuchs für ihre Brandschützer zu werben, denn die Freiwilligen Feuerwehren sollen auch in Zukunft wichtige gesellschaftliche Aufgaben erfüllen können“, betont Raudies.
Landtag bringt Novelle zum Brandschutzgesetz auf den Weg
„Und dafür ist es höchste Zeit“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies. Fast 1400 Freiwillige Feuerwehren gibt es in Schleswig-Holstein. „Und jeder dritte Aktive scheidet in den nächsten zehn Jahren aus den Wehren aus. Es besteht daher Handlungsbedarf“, so die Abgeordnete weiter. Ziel sei es, den Feuerwehren zu helfen, neue Mitglieder zu gewinnen, „und das Ehrenamt zu stärken“, sagt die Elmshorner Politikerin, die einige Kernpunkte des Regelwerks vorstellt.
