Kommunaler Finanzausgleich: „Unser Land wird die Mittel gerechter verteilen“

SPD- und Grünen-Abgeordnete freuen sich auf konstruktiven Dialog über den neuen Finanzausgleich für die Kommunen. Der überalterte Finanzausgleich wird in Schleswig-Holstein neu geordnet. Das haben sich Sozialdemokraten und Grüne gemeinsam mit ihrem Regierungspartner SSW vorgenommen. Der erste Entwurf liegt jetzt vor. Darüber wollen die Landtagsabgeordneten Beate Raudies (SPD) und Ines Strehlau (Grüne) jetzt mit Landrat, Bürgermeistern und anderen politischen Akteuren ins Gespräch kommen.

Die jetzige Berechnung könnte den meisten Kommunen im Kreis Pinneberg mehr Geld einbringen. Allein Elmshorn und Pinneberg wären mit einem Plus von 1,8, beziehungsweise fast 1,7 Millionen Euro dauerhaft besser gestellt. Dritter Gewinner wäre Uetersen mit 640.000 Euro plus. Aber auch die meisten kleinen Kommunen würden profitieren: Zum Beispiel kämen für die drei Gemeinden in der Haseldorfer Marsch rund 100.000 Euro mehr in die Kasse. Doch wo genommen wird, muss auch jemand geben. Wedel, Tornesch, Rellingen und Quickborn würden nach dieser Rechnung zwischen 165.000 und 400.000 Euro verlieren. Auch der Landkreis müsste mit acht Millionen Euro weniger rechnen, bekäme aber die mehr als zehn Millionen Euro als Leistung für die soziale Grundsicherung vom Bund voll erstattet. „Doch noch ist alles offen. Jetzt müssen wir einen konstruktiven Dialog führen“, sagt Beate Raudies (SPD). „Für diese Gespräche und Verhandlungen haben wir genügend Zeit, da das Gesetz erst 2015 in Kraft treten soll“, sagt Ines Strehlau (Grüne).

„Im weiteren Verfahren wird es auch darum gehen, ob das dem Gesetzentwurf zugrunde gelegte Gutachten regionale Besonderheiten ausreichend berücksichtigt hat“, meint Sozialdemokratin Raudies. Ihr ist wichtig: „Insgesamt wird der Finanzausgleich durchschaubarer, effizienter und besser nachvollziehbar.“ „Wir sind eine Reform angegangen, zu der der Vorgängerregierung der Mut fehlte, die aber überfällig war“, sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Grünen, Ines Strehlau. „Das alte Gesetz enthält zum Teil pauschale Zahlungen an einzelne Kommunen, die keiner Aufgabe mehr entsprechen und sich zum Beispiel an der Fläche einer Gemeinde orientieren, egal ob bewohnt oder nicht. Der Gesetzentwurf orientiert sich erstmals an bestehenden Aufgaben.“ Die beiden Abgeordneten sind sich einig: Kommunen, die viele Leistungen für die Allgemeinheit tragen, sollen dafür auch finanziell ausreichend ausgestattet werden.