Das Gutachten zum Kommunalen Finanzausgleich ist nicht die Reform

Aufgrund der Medienberichterstattung zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs stellt die SPD-Landtagsabgeordnete Beate Raudies klar: „Das Gutachten zum Kommunalen Finanzausgleichs ist nicht die Reform. Es bildet lediglich eine der Grundlagen zur Erstellung eines Gesetzentwurfs, der ausführlich beraten und allen beteiligten Kommunen vorgestellt werden wird. Eine Reform, die quasi von oben verordnet wird, gibt es nicht."

Die Vorbereitungen für die Reform laufen seit fast einem Jahr und unter Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände. Auch bei der Auswahl des Gutachters und der Formulierung des Gutachtenauftrags waren die Kommunen eingebunden. Um hohe Transparenz zu gewährleisten, stellt Innenminister Andreas Breitner zurzeit allen Landräten und Kreispräsidenten den Inhalt des Gutachtens, das ein niedersächsisches Institut im Auftrag der Landesregierung erstellt hat, vor. Die Ergebnisse der Auswertung untermauern die Auffassung, dass die Verteilung der Finanzen eng an die Aufgabenfülle der Städte, Gemeinden und Kreise gekoppelt werden muss. Beate Raudies: „Tatsächlich ist es so, dass viele Gemeinden sehr viel mehr Aufgaben wahrnehmen als bisher angenommen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 960 Millionen Euro neu zu verteilen. Das Geld folgt den Aufgaben, es gibt demnach Töpfe für Kreise, Gemeinden und übergemeindliche Aufgaben.“ Die Zuweisungen für Kreisaufgaben sollen sinken, da der Bund die Kosten für Grundsicherung im Falle von Erwerbsminderung und Alter künftig voll übernimmt. „Das Verfahren zur Reform des Finanzausgleichs ist offen und transparent.“, so die Landtagsabgeordnete. Das Gutachten ist für alle diejenigen, die sich genauer über dieses Thema informieren und recherchieren wollen, auf der Internetseite des Innenministeriums abrufbar.