Hintergrund ist, dass Schalhorn jüngst in regionalen Medien angekündigt hatte, dass die Landtagsfraktionen nun per Resolution dazu aufgefordert werden sollen, zu erklären, wie sie die neuen Vorgaben umsetzen wollen. Der KWGP-Chef soll außerdem geäußert haben, er habe ja schon immer verlautbaren lassen, dass die Reform nicht der Verfassung entspreche und die Kommunen deshalb über viel zu wenig Geld verfügen würden. Schalhorn soll ebenfalls Kritik über den langen Zeitraum geäußert haben, den das Gericht der Landesregierung zum Nachbessern eingeräumt hat. Richtig ist hingegen: „Das Gericht hat entschieden, dass das Gesetz in Teilen konkreter gefasst werden muss. So werde nicht ausreichend ermittelt, welchen Finanzbedarf Land und Kommunen überhaupt haben. Das Gericht verlangt eine „vertretbare Analyse“ zur Ausstattung der kommunalen Ebene im Vergleich zur Landesebene, bei der die jeweilige Finanzkraft und der jeweilige Finanzbedarf betrachtet und zueinander in Beziehung gesetzt werden. Besonders schwierig dürfte allerdings die Vorgabe des Gerichtes sein, tatsächliche Bedarfe zu ermitteln“, so Raudies. Um diese Informationen zu erheben, braucht die Landesregierung Zeit. Deshalb hat das Gericht einen großzügigen Zeitraum eingeräumt. Raudies: „Nachgebessert werden muss bis 2020. Und das macht auch Sinn, denn wir haben es hier nicht mit Sachverhalten zu tun, die quasi aus dem Bauch heraus entschieden werden können.“ Im Übrigen habe das Landesverfassungsgericht die Reform des kommunalen Finanzausgleichs in seinen Kernelementen bestätigt. „Und das ist eine gute Botschaft für Land, Kreise und Gemeinden.“, so die Elmshorner Politikerin. Raudies weist darauf hin, dass die Berechnungen, die jetzt erhoben werden und nachzuliefern sind, für Diskussionsstoff sorgen werden. „Was soll man wie bewerten – und wie setzt man es in ein sinnvolles Verhältnis? Was darf etwa ein Kita-Platz im Vergleich zu einem Platz an einer Beruflichen Schule durchschnittlich kosten? Keine einfachen Fragen.“ Was jedoch wieder einmal zeige, dass es gerade zum FAG eben keine einfachen Wahrheiten gibt, wie sie Herr Schalhorn offenbar gerne in der Öffentlichkeit vermittelt.
Das FAG in Kürze: Das Gesetz regelt Ausgleichszahlungen des Landes für Kommunen. Es gilt seit Januar 2015. Dagegen hatten drei Kreise Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Regelwerk soll Städte und Gemeinden mit ihren unterschiedlichen Strukturen finanziell gerecht ausstatten. Dafür erhalten die Kommunen und die Kommunalverbände vom Land Geld, das nach bestimmten, im FAG festgelegten Regeln, verteilt wird. Außerdem: Die starken Kommunen sollen den schwächeren helfen. Das Geld stammt aus Einnahmen des Landes – etwa aus Einkommens-, Körperschafts- oder Umsatzsteuern.