Guten Morgen, Herr Dr. Schröder!

Sieben Wochen nachdem der Landtag die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes ohne Wortbeitrag - auch nicht von der CDU - beschlossen hat, ist Herr Dr. Schröder offenbar aufgewacht. Aber wie so häufig hat er sich mal wieder nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen in seinem Heimatland beschäftigt.

Die Polizei kann nach wie vor Gefahrengebiete und gefährliche Orte einrichten, nur für die Verlängerung der Maßnahme benötigt sie jetzt eine richterliche Anordnung – was in einem Rechtsstaat bei einem Grundrechtseingriff auch geboten ist. Für jede Blutprobe braucht man eine richterliche Anordnung, aber bisher konnte Neumünster fünf Jahre lang Gefahrengebiet sein, ohne dass die Öffentlichkeit informiert wurde oder ein Richter diesem langen Zeitraum genehmigen musste. Die Polizei hat also auch weiterhin die gleichen Instrumente in ihrem Kasten, aber gleichzeitig haben wir den Rechtsstaat gestärkt. So geht Sicherheitspolitik mit Maß und Mitte und nicht mit schäumender Ignoranz.